Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Reiserecht

Leider kommt es vor, dass die schönste Zeit des Jahres eher von Unannehmlichkeiten im Hotel, aber auch von langem Warten am Flughafen geprägt ist, anstelle für die gewünschte Erholung zu sorgen. So stellen Flugverspätungen und Flugannullierungen sowie Mängel in der gebuchten Unterkunft alltägliche Probleme des Reiserechts dar.

Sie sind betroffen? Setzten Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam Ihre Ansprüche besprechen können. So bestehen bei einer Flugverspätung nach geltendem EU-Recht Ausgleichsansprüche von 250 und 600 Euro pro Person. Auch bei sonstigen Reisemängeln können häufig nicht unerhebliche Rückerstattungen des Reisepreises erzielt werden.

Während des gesamten Mandats begleiten wir Sie hierbei im außergerichtlichen sowie im gerichtlichen Bereich, um für Sie das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen.
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