Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Erbrecht


Es entspringt der Natur des Menschen, die Angelegenheiten nach seinem Tod zugunsten seiner Liebsten regeln zu wollen. Niemand ist gerne mit dem Gedanken konfrontiert, dass Angehörige nach seinem Ableben in möglicherweise jahrelange Rechtsstreitigkeiten über den Nachlass verwickelt sind.

Umso wichtiger ist es, den jeweiligen Einzelfall einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Hierbei sind insbesondere Pflichtteils-, aber auch Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen. Letztere können auch bei Schenkungen bzw. einer vorweggenommenen Erbfolge von Bedeutung sein.

Gerade vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, den „letzten Willen“ mit anwaltlicher Hilfe auszuformulieren, sodass diesem auch nach dem Ableben Geltung verschafft werden kann.

Wir vertreten Sie aber auch nach dem Erbfall, etwa bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sowie bei der Durchsetzung aber auch Abwehr von Pflichtteilsforderungen.  
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