Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Familienrecht

Im Bereich des Themengebiets Ehe und Familie sind besonders oft sensible Lebensbereiche betroffen. Zu den emotionalen Problemen, die hiermit regelmäßig einhergehen, kommen finanzielle Belastungen. Beispielhaft kommen hierbei Ansprüche auf Ehegatten- oder Kindesunterhalt, aber auch auf Zugewinnausgleich in Betracht.

Umso wichtiger ist es, sich in derartigen Lebenssituationen fachkundigen Rat einzuholen. Wir begleiten Sie hierbei beginnend mit der Trennung, im Scheidungsverfahren aber auch danach, wenn nachehelicher Unterhalt sowie das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder im Streit steht.

Bereits im Rahmen der Trennung werden die Weichen für Ihre Zukunft gestellt. Gerade aus wirtschaftlichen Gründen, etwa bei einem anstehenden Umzug, ist es wichtig zu wissen, in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen bzw. zu entrichten sind. Gleiches gilt hinsichtlich der voraussichtlichen Teilung gemeinsamen Vermögens.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens sollten, soweit eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, sogenannte Scheidungsfolgensache anhängig gemacht werden. So können im Rahmen dessen auch Ansprüche auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Fragen in Bezug auf den Haushalt und die eheliche Wohnung geklärt werden.
Wir beraten und vertreten Sie in diesem Themengebiet mit all seinen Facetten und geben Ihnen von Beginn an einen ehrlichen Ausblick darauf, wie sich die Angelegenheit auf Ihr weiteres Leben auswirken wird.


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